Susanne Elsner Rechtsanwältin Notarin (mit Amtssitz in Bottrop) Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Arbeitsrecht Mediatorin
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Die Mediation Mediation ist eine außergerichtliche Form der Konfliktbearbeitung mit dem Ziel, eine für alle Seiten vorteilhafte, tragfähige und zukunftsorientierte Regelung zu finden. Dabei unterstützt die Mediatorin die Konfliktparteien bei der Lösungsfindung, indem sie als neutrale Dritte durch das Verfahren führt. Inhalte der Gespräche in der Mediation unterliegen absoluter Vertraulichkeit. Die Mediatorin entscheidet nicht und berät nicht juristisch, die Parteien suchen eigenverantwortlich eine interessengerechte Lösung. Eine Mediation wird mit einer rechtsverbindlichen Vereinbarung abgeschlossen. Das Verfahren Die Mediation verläuft in 6 Phasen 1. Vorbereitung und Einführung in die Mediation. In einem Gespräch werden die Rahmenbedingungen für eine Mediation geklärt sowie ein Mediationsvertrag zwischen den beteiligten Parteien und der Mediatorin geschlossen. 2. Themen und Konfliktfelder werden gesammelt und gewichtet, entscheidungs- erhebliche Dokumente und Daten zusammengestellt. 3. Die hinter den Positionen der Parteien stehenden Interessen, Beweggründe, Bedeutungen werden herausgearbeitet. Dabei geht es sowohl um das Verstehen der eigenen Seite als auch um das Verstehen der anderen Seite. 4. In kreativer Form werden Ideen, Möglichkeiten und Optionen zur möglichen Lösung gesammelt. Diese werden anschließend bewertet und hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit und praktischen Umsetzung überprüft. 5. Von den Parteien werden in Form optionalen Angebotsverhandelns vorläufige Lösungen ausgehandelt. 6. Die gefundenen Lösungen werden überprüft und rechtlich verbindlich abgeschlossen.