Susanne Elsner Rechtsanwältin Notarin (mit Amtssitz in Bottrop) Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Arbeitsrecht Mediatorin
Kanzlei
Büro Bottrop: Gerichtsstraße 22 46236 Bottrop Telefon: 02041 - 7 715 717      Telefax: 02041 - 7 715 660 Büro Reken: Wilhelmstraße 2 48734 Reken Telefon: 02864 - 8 82 4 82      Telefax:  02864 - 8 82 4 81 email: rechts@nwaeltin.com www. rechtsanwaeltin-elsner.de
© Susanne Elsner 2024
  Hinweise zum Datenschutz: Falls Sie mir Ihre persönlichen Daten (z.B. über ein Formular oder eine E-Mail) übermitteln, werden diese ausschließlich für die direkte Kommunikation mit Ihnen verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt keinesfalls. Sie haben jederzeit ein Recht auf die Löschung Ihrer persönlichen Daten, soweit nicht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Falls Sie die Löschung Ihrer Daten wünschen, teilen Sie mir dies bitte formlos (z.B. per E-Mail) mit.   Die Übertragung von Daten im Internet kann Sicherheitslücken beinhalten. Es ist daher möglich, dass Dritte Zugriff auf diese Daten erlangen. Ein lückenloser Schutz ist nicht möglich. Ich widerspreche an dieser Stelle der Nutzung meiner Kontaktdaten, die ich im Impressum veröffentlicht habe, durch Dritte, die mir damit nicht verlangte Werbung / Informationsmaterial / Spam-Mails zukommen lassen oder zukommen lassen wollen. Sollte dies doch geschehen, behalte ich mir rechtliche Schritte dagegen vor.   rechtliche Hinweise: Durch die Nutzung von E-Mail, Fax, Telefon oder dieser Webseite entsteht kein Mandantenverhältnis, außer dies wurde in einem Einzelfall durch mich schriftlich zugesagt. Bis zur schriftlichen Annahme eines Mandats besteht kein Anspruch auf Rechtsberatung. Inhalt und Struktur dieses Webauftritts sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung und/oder gewerbliche Nutzung der bereitgehaltenen Inhalte, insbesondere der Verwendung von Texten, Bildern oder von Teilen dieser Website, bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung der Rechteinhaberin. Diese Seite stellt alle Informationen bereit, die der Gesetzgeber im Telemediengesetz (TMG) verlangt.