Susanne Elsner Rechtsanwältin Notarin (mit Amtssitz in Bottrop) Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Arbeitsrecht Mediatorin
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© Susanne Elsner 2024
Was macht eigentlich eine Notarin?
Die Notarin ist Trägerin eines öffentlichen Amtes, der vom Staat hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen wurden. Welche Aufgaben übernimmt eine Notarin,
was genau macht eine Notarin und aus welchebn Gründen ist dies notwendig? Haupttätigkeit der Notarin ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften und die Beglaubigung von Unterschriften. Zu den
Rechtsgeschäften, die von Gesetzes wegen zu beurkunden sind,  gehören unter anderem Grundstückskaufverträge, Gesellschaftsgründungsverträge oder Erbverträge. Die Notarin ist zur
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet. Dies unterscheidet die notarielle von der anwaltlichen Tätigkeit. Als Rechtsanwältin vertrete ich die Interessen einer Vertragspartei und erhalte hierfür
von dieser ein Mandat. Die Notarin ist vorwiegend in folgenden Rechtsgebieten tätig:
Grundstücks- und Immobilienrecht
• Kaufverträge über bebauten oder unbebauten Grundbesitz, Wohnungs- oder Teileigentum, Erbbaurechte
• Bildung und Veränderung von Wohnungs-, Teil- und Sondereigentum
• Bauträgerverträge (Neubauten und Sanierungsobjekte)
• Begründung und Bestellung von Grundschulden und Hypotheken
• Begründung und  Bestellung von  Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeit, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Reallast)
• Begründung von Erbbaurechten
• Begründung und Bestellung von Vorkaufsrechten
• Grundstücksübertragungsverträge (Schenkungen unter Ehegatten, Verwandten, vorweggenommene Erbfolge)
General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung
Erbrecht
• Testamente (Einzeltestamente, gemeinschaftliche Testamente, Unternehmertestamente) und Erbverträge
• Erb- und Pflichtteilsverzichte
• Erbschein und Nachlassverteilung
• Unternehmensnachfolge
Familienrecht
• Vorsorgende Eheverträge (Regelungen zum Güterstand, insbesondere Modifizierung der Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Regelungen zu Versorgungsausgleich und Unterhalt etc.)
• Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
• Adoptionen Minderjähriger und Volljähriger
Handels- und Gesellschaftsrecht
• Gründung, Umwandlung, Verschmelzung oder Liquidation bei Kapital- und Personengesellschaften
• Gesellschaftsverträge, Abtretungs- und Kaufverträge von Gesellschaftsanteilen
• Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Prokuristen, Vorständen und Aufsichtsräten
• Handelsregisteranmeldungen
• Notarielle Protokollierung von Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften
Vereinsrecht
• Gründung und Eintragung, Satzungsänderung, Vorstandswechsel